Selbstständigkeit

Der Weg in die Selbstständigkeit II

Erste Schritte, Wissenswertes & Tools

Erste Schritte & Wissenswertes

In jedem Falle möchte ich dir wärmstens empfehlen zunächst einer Gewerkschaft wie Verdi beizutreten. Sie werden dich rechtlich vertreten, falls es in irgendeiner Form auf deinem Weg, heraus aus deinem Angestelltenverhältnis hinein in die Selbstständigkeit, zu Hürden oder Schwierigkeiten kommen sollte. Egal ob Krankengeldfall oder Prüfung der Arbeitsverträge, Verdi unterstützt dich und kann dir in vielen Belangen hilfreiche Informationen und rechtlichen Beistand geben. Darüber hinaus kannst du, solange du noch angestellt bist, den Lohnsteuerservice von Verdi nutzen, die dir deine Steuererklärung erstellen und dich auch hier beraten.

Hier gelangst du direkt zur Gewerkschaft Verdi

https://www.verdi.de/

Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Wenn du dich noch in einem Arbeitsverhältnis befindest, stellt sich wohl zunächst die Frage, wie du mit deiner Selbstständigkeit beginnst. Wenn du keinen wichtigen Grund hast, dein Arbeitsverhältnis auf die Schnelle zu kündigen, ist es immer sinnvoll sich die Selbstständigkeit mit einem zweiten Standbein aufzubauen. Wenn du dich gegen den Aufbau deiner Selbstständigkeit mit zweitem Standbein entscheiden solltest, ist es wichtig folgendes zu beachten:

Vielleicht hast du die Möglichkeit mit deinem Arbeitgeber die Einigung eine Kündigung auf Seiten des Arbeitgebers zu treffen. In diesem Fall solltest du darauf achten, was dein Arbeitgeber als Kündigungsgrund angibt.

Wenn du diese Möglichkeit nicht hast, kannst du natürlich auch eigenständig kündigen oder dich auf einen Aufhebungsvertrag mit deinem Arbeitgeber einigen. Bei einem Aufhebungsvertrag hast du de Möglichkeit das Arbeitsverhältnis außerhalb der Kündigungsfrist zu beenden. Beachte jedoch, dass ein Aufhebungsvertrag gerne als Möglichkeit seitens des Arbeitgebers gesehen wird, deine Rechte auf z.B. eine Abfindung oder die Auszahlung von Urlaubsrestanspruch aufzuheben. Bevor du also irgendetwas unterschreibst, wende dich an eine Gewerkschaft wie Verdi oder einen rechtlichen Vertreter.

Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Wenn dies nicht passiert, kann es zu weiteren Sperrzeiten oder anderen Konsequenzen kommen. Melde dich also lieber rechtzeitig beim Arbeitsamt und lieber immer 2-mal mehr.

Anspruch auf ALG I

Anspruch auf ALG I hast du nur, wenn du zuvor mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst. In dem Fall hast du etwa 6 Monate Anspruch auf ALG I. Wenn du 24 Monate oder länger gearbeitet hast, wird deine Anspruchsdauer dementsprechend länger ausfallen (z.B. bei 24 Monaten etwa 12 Monate Anspruch).

Darüber hinaus sollest du unbedingt beachten, dass eine Kündigung deinerseits bzw. ein Aufhebungsvertrag eine 3-monatige Sperrzeit beim Arbeitsamt bedeutet. Diese Sperrzeit wird von deiner Anspruchsdauer abgezogen, sie wird also im Endeffekt 3 Monate kürzer ausfallen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme. Die Sperrzeit kann umgangen werden, wenn ein wichtiger Grund (z.B. Krankheit, Mobbing, Belästigung) vorliegt. Die vom Arbeitsamt definierten wichtigen Gründe kannst du im Abschnitt „159.1.2 Wichtiger Grund“ unter nachfolgendem Link genauer nachlesen.

Übersicht möglicher wichtiger Gründe:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba015166.pdf

Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer:

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Wechsel des Arbeitsfeldes

Wenn du vorhast dich in einem anderen Arbeitsbereich selbstständig zu machen, solltest du wissen, dass das Arbeitsamt versuchen wird, dich in deinem bisherigen Arbeitsbereich zu behalten. Auch hier gilt, dass wenn du einen eindeutigen und nachweislichen Grund hast, deinen Arbeitsbereich zu wechseln, auch Ausnahmen bestehen. Auch hier kann die Zusammenarbeit mit Verdi oder bei Krankheit der Nachweis durch die Reha helfen.

Kündigung aus Krankheit (Wichtiger Grund)

Beachte bitte, dass das Arbeitsamt den angegebenen wichtigen Grund prüfen wird und ob Versuche unternommen wurden, die Situation zu lösen. Im Fall von Krankheit werden dementsprechend, nach deiner Einwilligung, deine behandelnden Ärzte kontaktiert. Es kann auch möglich sein, dass dein Gesundheitszustand vom ärztlichen Dienst separat von deinen Ärzten geprüft wird. Was der ärztliche Dienst festlegt, wird vom Arbeitsamt i.d.r. bevorzugt, wobei natürlich immer Einspruch eingelegt werden kann. Achte darauf, dass eine telefonische Kontaktaufnahme des ärztlichen Dienstes und ein paar Fragen bezüglich deines momentanen Zustandes keine Grundlage für eine Gesundheitsbeurteilung liefert. Wende dich in diesem Falle unbedingt an deine Rechtsberatung oder an Verdi.

Wenn du vor hast aufgrund von Krankheit zu kündigen, bedenke bitte vorher, dass deine Ärzte kontaktiert werden. Es sollten also Versuche unternommen worden sein, deinen Gesundheitszustand wieder herzustellen (z.B. Physio, Ergotherapie, Reha, sonstige Therapien).

Inanspruchnahme einer Reha

Wenn du eine Reha machen möchtest, beachte bitte, dass der Prozess bis zur Genehmigung bzw. bis zum Rehaantritt 6 bis über 12 Monate dauern kann. Wenn du also gerne eine Reha machen möchtest, dann solltest du den Antrag schnellstmöglich stellen. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung kannst du diesen direkt online ausfüllen und einreichen, was die Bearbeitungszeit beschleunigen kann. Welche Unterlagen in deinem Fall notwendig sind, kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung oder deiner Krankenkasse erfragen. Be Antragstellung kannst du bereits Wünsche einer oder mehrerer Rehakliniken angeben, was aber nicht bedeutet, dass ebendiese von der Rentenversicherung angenommen werden. Wenn dir die Teilnahme an einer Reha bewilligt wird und du mit der von der Rentenversicherung ausgewählten Klinik nicht einverstanden bist, kannst du immer um Alternativen bitten.

Hier gelangst du direkt zu den Formularen der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Reha-Antragstellung/reha-antragstellung_formulare.html

Anspruch auf Krankengeld

Nach 43 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit (AU) bei gleichem Symptom, hast du Anspruch auf Krankengeld. Die 43 Kalendertage betrachten die Summe über einen bestimmten Zeitraum. Wenn du also zwischenzeitlich wieder gesund warst, dann jedoch wieder mit dem gleichen Symptom krankgeschrieben wirst, zählt das in die 43 Kalendertagen mit rein. Es kann also sinnvoll sein, die Symptombeschreibung durch den Arzt nicht zu allgemein zu halten, sondern die AU auf die verschiedenen Beschwerden auszustellen. Davor gilt für den Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung.

Sollte die Arbeitsunfähigkeit über den 42. Kalendertag hinaus andauern, zahlt die Krankenkasse von diesem Zeitpunkt an Krankengeld. I.d.r. umfasst das Krankengeld 70% vom Bruttolohn. Die Anspruchsdauer beträgt längstens 78 Wochen (= 546 Kalendertage) innerhalb von je 3 Jahren. Wenn du also deine 78 Wochen direkt aufbrauchst und später innerhalb der 3 Jahre nochmal ins Krankengeld fällst, hast du keinen Anspruch mehr.

Informiere dich bitte in jedem Fall bei deiner Krankenkasse!

Übersicht zum Krankengeld:

https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankengeld#

 

Sonstige Unterstützung & Tools

Auch für den Aufbau deiner Selbstständigkeit kannst du von vielen vorhandenen Plattformen und Tools profitieren. Das wichtigste ist, dass du dich von dem ganzen Angebot nicht verrückt machen lässt und einfach für dich schaust, was sich für dich sinnvoll anhört und dir persönlich auch wirklich hilft. Dabei gilt, einfach mal ausprobieren. Viele Tools bieten eine kostenlose Testzeit, teilweise bis zu einem Monat, in der Zeit kannst du schauen, ob das Tool für dich sinnvoll und hilfreich ist oder ob du das Tool vor Ablauf der Testphase wieder kündigst.

Die Gründerplattform unterstützt dich ebenso bei allen Einstiegsfragen (online Gründerseminare, Ideen finden & erarbeiten etc.), planerischen Aspekten (Geschäftsmodell entwickeln, Businessplan erstellen etc.) als auch zum Thema Finanzierung und Gründung (Start-Anleitung, Rechtsformfinder etc.)

Hier gelangst du zu der Seite der Gründerplattform

https://gruenderplattform.de

Ebenso die Gründungswerkstatt. Auch hier bekommst du Unterstützung bei allen Themen rund um die Existenzgründung. Vom Finanzierungsfinder, über den Rechtsformfinder oder ein Feedback zu deinem Gründungskonzept.

Hier gelangst du zu der Seite der Gründungswerkstatt

https://www.gruendungswerkstatt-berlin.de

Auch die Seite Für Gründer hilft dir bei vielen Fragen und Themen auf dem Weg in deine Selbstständigkeit.

Hier gelangst du zu der Seite Für Gründer

https://www.fuer-gruender.de

Businessplan

Braucht man wirklich einen Businessplan? Ich war anfangs skeptisch, die Vorlagen oder Beispiele wirkten erschlagend und am liebsten hätte ich diesen Bereich übersprungen. Im Endeffekt hat mir der Businessplan jedoch so viel Klarheit über mich und wer ich als Coach bin gebracht, dass ich es absolut empfehlen würde. Sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen, bringt dich nochmals dazu, alles zu hinterfragen, zu überdenken, um am Ende deinen ganz persönlichen Steckbrief deiner Selbstständigkeit zu haben. Mein Businessplan war am Ende mein Soulbusiness auf Papier, wofür ich unglaublich dankbar bin.

Darüber hinaus benötigst du den Businessplan, um z.B. Kredite bei Banken zu bekommen oder den Gründerzuschuss beim Arbeitsamt.

https://gruenderplattform.de/businessplan

https://www.gruendungswerkstatt-berlin.de/businessplan-erstellen

Website

Brauche ich wirklich eine Internetseite? Das ist vielleicht eine Frage, die du dir ganz gut selbst stellen kannst, denn je nachdem, was du vorhast und wer deine Klienten sind, ist es sinnvoll eine Website zu haben oder eben nicht wirklich notwendig.

Da ich mich als reine online Coachin selbstständig gemacht habe, ist eine starke Internetpräsenz hier natürlich sehr sinnvoll. Du solltest bedenken, dass der Aufbau einer Internetpräsenz, besonders die Sichtbarkeit deiner Website sehr lange dauern kann. Wenn du für dein Business also eine gute Internetpräsenz anstrebst, ist es demensprechend hilfreich diese bereits frühzeitig aufzubauen.

Wenn du keine vom Profi erstellte Website kaufen möchtest, kannst du dir auch selbst eine bauen. Die Erstellungskosten bleiben dir somit erspart, jedoch benötigst du hierfür Internetgeschick und Geduld. Wix und JIMDO sind u.a. Onlineprogramme auf Basis des Baukastenprinzips. Du kannst aus unzähligen Vorlagen wählen und diese nach deinem Belieben gestalten. Erst wenn du deine Website fertig hast und diese offiziell online stellst, kommt es zu Gebühren.

Hier gelangst du direkt zu den Seiten

Wix

https://de.wix.com

JIMDO

https://www.jimdo.com

Marketing & Design

Egal ob Logo, Flyer, Visitenkarte oder Social Media Kontent, über Canva kannst du deiner Kreativität freien Lauf lassen und dich so richtig austoben und das auch noch kostenlos. Natürlich ist auch eine Premium Version möglich.

Hier gelangst du direkt zur Seite von Canva

https://www.canva.com

Steuererklärung

Wenn du dir keinen Steuerberater leisten kannst oder willst, hast du auch die Möglichkeiten online Programme oder Steuererklärungssoftware als Hilfe heranziehen. Beispielsweise kannst du über Lexoffice u.a. deine Steuererklärung/Buchführung online erstellen, sowie Rechnungen und deine Ein- und Ausgaben im Blick behalten.

Hier gelangst du direkt zur Seite

https://testen.lexoffice.de

„Lass dich nicht gehen, geh selbst!“
 
Magda Bentrup

Die in diesem Blogartikel genannten Informationen sind jene, die ich auf meinem eigenen Weg in die Selbstständigkeit sammeln durfte. Es sind daher bei weitem nicht alle Informationen und Möglichkeiten aufgefasst und jene aufgefassten sind natürlich ohne Gewähr.

Lass mich dich auf deinem Weg begleiten
 
FÜR EIN KOSTENLOSES & UNVERBINDLICHES KENNENLERNGESPRÄCH

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